Stationsleiterkurs
Weiterbildung von Krankenpflegepersonen für die Leitung einer Station oder pflegerischen Einheit
Weiterbildungsziel
Laut der Landesgesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen soll die Weiterbildung Krankenschwestern, Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger, Altenpfleger, Altenpflegerinnen, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Diätassistentinnen, Diätassistenten, Hebammen, Entbindungspfleger, Logopädinnen, Logopäden, Medizinisch-technische Assistentinnen, Medizinisch-technische Assistenten, Physiotherapeutinnen, Physiotherapeuten befähigen, in den jeweiligen Berufsfeldern die Aufgaben der Leitung einer Pflege- oder Funktionseinheit wahrzunehmen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln. Diese Ziele unterstützt der Lehrgang: Weiterbildung zur Leitung einer Station oder Einheit nach den Empfehlungen der DKG.
Aufgaben
Die Organisation einer Pflege- oder Funktionseinheit;
die situationsgerechte Führung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
die Sicherstellung qualitativ hochwertiger Versorgungsleistungen;
die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Betriebsführung;
die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit;
die verantwortliche Mitgestaltung der bereichsübergreifenden Kommunikation und Information und
die zielorientierte Mitgestaltung der Lernprozesse und ihre Steuerung im Rahmen der Betriebsabläufe.
Teilnahmevoraussetzungen
Zur Weiterbildung wird zugelassen wer,
die Erlaubnis nach §1 Absatz 1 Nummer1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes besitzt oder
die Erlaubnis nach § Absatz Nummer des Altenpflegegesetzes
und
nachweist, dass er nach Erteilung der Erlaubnis eine in der Regel zweijährige Tätigkeit in der Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege oder Altenpflege abgeleistet hat
Dauer und Ablauf der Weiterbildung
Theoretischer Unterricht und Praxisphasen
Die Theoriephasen sind in fächerübergreifende Lerneinheiten aufgeteilt, die jeweils aus mehreren Bausteinen bestehen. Diese Lerneinheiten werden soweit möglich, kompakt vermittelt. Der Lehrgang selbst wird als Prozess des sozialen Lernens verstanden. Alle Lernformen, die diesen Prozess unterstützen, werden bevorzugt eingesetzt.
Die Praxisphasen sollen den Teilnehmern Möglichkeiten geben, die erworbenen Kenntnisse in praktische Erfahrungen umzusetzen. Projektbezogene Praxisaufträge unterstützen diesen Transfer und sollen vor allem eine konkrete Möglichkeit sein, Weiterentwicklungen im eigenen Arbeitsbereich zu fördern.
Die Hospitation im anderen Krankenhaus dient der Erweiterung des Erfahrungshorizonts der Teilnehmer und zielt auch auf die Verbesserung der Kommunikation und Kooperation innerhalb der Verbundkrankenhäuser ab.
Lehrstoffverteilungsplan
| Pflegetheorie | 60 Stunden |
| Organisation des Pflegedienstes | 120 Stunden |
| Psychologie und Pädagogik | 80 Stunden |
| Kommunikation und Gesprächsführung | 50 Stunden |
| Mitarbeiterführung | 68 Stunden |
| Gesundheitspolitik / Medizinsoziologie | 60 Stunden |
| Krankenhausbetriebslehre | 50 Stunden |
| Recht/Exkursion | 48 Stunden |
| Lernzielkontrolle und Selbststudium | 40 Stunden |
| Theorie | 576 Stunden |
| Hospitation | 48 Stunden |
| Projektarbeit | 56 Stunden |
| Praxisanteil | 40 Stunden |
| Gesamt | 720 Stunden |
Lehrgangsgebühren
Die Gebühren 2.400 € (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) werden teilweise vom Arbeitgeber übernommen.
Die Weiterbildungsteilnehmer sind verpflichtet, auf eigene Kosten die erforderlichen Unterrichts- und Lernmittel zu beschaffen.
Der Stationsleiterkurs findet im Institut statt in Zusammenarbeit mit
perspektive-Personalentwicklung
Schmid, Laschet, Simon & Spies GbR
Lindwurmstr. 157
80337 München